Die AT-Stellung ist durch eine Reihe von Besonderheiten geprägt, insbesondere durch erweiterte Flexibilität der Arbeitsbedingungen, die sich in räumlicher, zeitlicher und monetärer Hinsicht auswirkt. Die Broschüre lotet den arbeitsrechtlichen Regelungsrahmen im AT-Bereich systematisch aus und zeigt die Schutzlücken in diesem Bereich auf.
Zunächst werden die wichtigsten Aspekte der individual-vertraglichen Gestaltung (Individualabrede, Versetzungen, Arbeitszeitregulierung, Zusammensetzung der Vergütung, Zielvereinbarungen, etc.) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob auch die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung beachtet werden.
Der Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt auf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der AT-Angestellten. Die Gestaltungskompetenz des Betriebsrats im AT-Bereich ist sogar größer als beim tariflichen Personal, weil die Sperrwirkung der §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Bezug ?auf AT-Angestellte nicht gilt. In der Praxis ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Instrument der normativen Regulierung der Arbeitsbedingungen im AT-Bereich.
Die vorliegende Broschüre liefert eine rechtliche Grundlage für betriebliche Praktiker, die mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten befasst sind.
In vielen Branchen gibt es so genannte Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte). Sie arbeiten etwa in besonders verantwortlichen Positionen oder mit umfangreichen Spezialkenntnissen. Anforderungen und Vergütungen sind höher als im jeweiligen Tarifvertrag für die höchste Vergütungsgruppe festgelegt. AT-Angestellte fallen aus dem Tarifvertrag heraus, werden aber vom Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten. Die Betriebsparteien regeln einen Großteil der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütungsregelungen, Urlaub usw.
In der vorliegenden Analyse werden erstmals in größerem Umfang betriebliche Vereinbarungen speziell mit Bezug auf AT-Angestellte ausgewertet. Gezeigt wird, wie Betriebsparteien Fragen der Arbeitsbedingungen für AT-Angestellte regeln. Anregungen und Tipps unterstützen bei der Gestaltung eigener Vereinbarungen.
Zunächst werden die wichtigsten Aspekte der individual-vertraglichen Gestaltung (Individualabrede, Versetzungen, Arbeitszeitregulierung, Zusammensetzung der Vergütung, Zielvereinbarungen, etc.) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob auch die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung beachtet werden.
Der Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt auf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der AT-Angestellten. Die Gestaltungskompetenz des Betriebsrats im AT-Bereich ist sogar größer als beim tariflichen Personal, weil die Sperrwirkung der §§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Bezug ?auf AT-Angestellte nicht gilt. In der Praxis ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Instrument der normativen Regulierung der Arbeitsbedingungen im AT-Bereich.
Die vorliegende Broschüre liefert eine rechtliche Grundlage für betriebliche Praktiker, die mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten befasst sind.
In vielen Branchen gibt es so genannte Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte). Sie arbeiten etwa in besonders verantwortlichen Positionen oder mit umfangreichen Spezialkenntnissen. Anforderungen und Vergütungen sind höher als im jeweiligen Tarifvertrag für die höchste Vergütungsgruppe festgelegt. AT-Angestellte fallen aus dem Tarifvertrag heraus, werden aber vom Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten. Die Betriebsparteien regeln einen Großteil der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütungsregelungen, Urlaub usw.
In der vorliegenden Analyse werden erstmals in größerem Umfang betriebliche Vereinbarungen speziell mit Bezug auf AT-Angestellte ausgewertet. Gezeigt wird, wie Betriebsparteien Fragen der Arbeitsbedingungen für AT-Angestellte regeln. Anregungen und Tipps unterstützen bei der Gestaltung eigener Vereinbarungen.