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Zum WerkDas Atomrecht wird auch nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg große Bedeutung haben, z.B. bei Entsorgungs- und Haftungsfragen sowie in Bezug auf Anlagen, die nicht der Stromerzeugung dienen und beim Rückbau von Anlagen. Der Kommentar deckt die Rechtsprobleme in diesem Gebiet unter Berücksichtigung der Entwicklungsgeschichte sowie technisch-naturwissenschaftlicher Fragen dogmatisch fundiert und umfassend ab. Behandelt sind die die atomrechtliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge durch Genehmigung und Überwachung, sämtliche Entsorgungsfragen (z.B. Transporte,…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Atomrecht wird auch nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg große Bedeutung haben, z.B. bei Entsorgungs- und Haftungsfragen sowie in Bezug auf Anlagen, die nicht der Stromerzeugung dienen und beim Rückbau von Anlagen. Der Kommentar deckt die Rechtsprobleme in diesem Gebiet unter Berücksichtigung der Entwicklungsgeschichte sowie technisch-naturwissenschaftlicher Fragen dogmatisch fundiert und umfassend ab. Behandelt sind die die atomrechtliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge durch Genehmigung und Überwachung, sämtliche Entsorgungsfragen (z.B. Transporte, Zwischen- und Endlagerung, Organisation und Finanzierung der Entsorgung), die Problematik der atomrechtlichen Haftung und Entschädigung (einschließlich der neuen Rechtslage nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum PÜ), sowie von Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg.Vorteile auf einen BlickExpertenwissen aus "erster Hand" von ausgewiesenen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und den zuständigen MinisterienKommentierung des Atomgesetzes und des Pariser Atomhaftungsübereinkommens unter Berücksichtigung verfassungs- und europarechtlicher Fragen sowie künftiger Entwicklungen im Haftungsrecht.Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 29.9.2020 (1 BvR 1550/19) zur Ausstiegsentschädigung (Nichtinkrafttreten der §§ 7e-g AtG).ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Juristen in Justiz, Unternehmen und Behörden, Hochschulangehörige.
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