Auf einer kunstlosen Rosettenstele des 4. Jahrhunderts v. Chr. beteuert ein in Athen ansässiger Metöke, er habe seine fromme Mutter für alle sichtbar nach göttlichem Recht fromm begraben und erwarte dafür Lob und Anerken nung (CEG II 533): JlflTI~pa E0qKa ooiwc; ooiav TOte; rramv iöf:oOm avO' wv EUAoyiac; Kat Erraivwv ä~t6c; El)ll Die holprigen Verse verbinden in naiver Weise die beiden leitenden Motive der attischen Grabkunst: das religiöse und das öffentlich-soziale. Es liegt nahe, diese Gesichtspunkte auch auf die Interpretation der attischen Grabreliefs anzuwenden, die den Verstorbenen mit seinen Angehörigen zeigen. Die Mei nungen darüber, wie dies geschehen könnte, gehen allerdings im Laufe einer meh~ als 200jährigen Deutungsgeschichte weit auseinander. Schon in Goethes Zeit stand neben der Auffassung, die Reliefs seien reine Erinnerungsbilder, die andere, derzufolge sie den verklärten Verstorbenen in seinem Heroon wiedergeben. Die zuletzt genannte Deutung aus dem Geist der christlichen Romantik konnte in der Forschung zwar nie richtig Fuß fassen. Ein religiöses Element läßt sich aber auch heute nicht leugnen, denn die Stelen sind wie die Gräber heilige, rituell gepflegte Gegenstände. Auch die Darstellungen auf den Stelen sind keine vom Tode ungetrübten Repräsentationsbilder. Vielfach fin den sich Anzeichen von Trauer und nicht selten ist der Tote in Stellung und Ausdruck von seinen Angehörigen geschieden. Auf der anderen Seite besteht kein Zweifel, daß die Grabreliefs auch einen ,politischen' Aspekt haben, der Gegenstand von gesetzlichen Bestimmungen war.
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