Traditionelle Vernehmungsmethoden belasten kindliche Zeugen. Diskutiert werden daher Reformvorschläge, die die audiovisuelle Aufzeichnung oder Übertragung einer Aussage ermöglichen. Bei strafunmündigen Kindern, die keiner Zeugenpflicht unterliegen, sind die videographischen Vernehmungsmethoden ohne weiteres nach dem lege lata zulässig. Bei strafmündigen Jugendlichen, die bedingt zeugenpflichtig sind, kann es zu einer Kollision mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz kommen. Bei der Auslegung von 251 StPO ist das pragmatische Geflecht von Angeklagtenrechten einerseits und Rechten des jugendlichen…mehr
Traditionelle Vernehmungsmethoden belasten kindliche Zeugen. Diskutiert werden daher Reformvorschläge, die die audiovisuelle Aufzeichnung oder Übertragung einer Aussage ermöglichen. Bei strafunmündigen Kindern, die keiner Zeugenpflicht unterliegen, sind die videographischen Vernehmungsmethoden ohne weiteres nach dem lege lata zulässig. Bei strafmündigen Jugendlichen, die bedingt zeugenpflichtig sind, kann es zu einer Kollision mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz kommen. Bei der Auslegung von 251 StPO ist das pragmatische Geflecht von Angeklagtenrechten einerseits und Rechten des jugendlichen Zeugen sowie der Fürsorgepflicht der Gerichte andererseits aufzulösen.
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Autorenporträt
Die Autorin: Alexandra Maier wurde 1968 in München geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Augsburg und München. Nach dem Referendariat in Bayern legte sie 1995 in München das zweite Staatsexamen ab und ist seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Opferschutz im Strafverfahren - Ein Widerspruch im System? - Gegenthese: ein historischer Prozeß - Notwendigkeit der Einführung des Videotaping - Verringerung der Belastungen von kindlichen Zeugen und verbesserte Sachaufklärung - Möglichkeiten der Anwendung von Videotechnologie de lege lata.
Aus dem Inhalt: Opferschutz im Strafverfahren - Ein Widerspruch im System? - Gegenthese: ein historischer Prozeß - Notwendigkeit der Einführung des Videotaping - Verringerung der Belastungen von kindlichen Zeugen und verbesserte Sachaufklärung - Möglichkeiten der Anwendung von Videotechnologie de lege lata.
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