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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reguliert den Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen; das Gesetz nimmt aufgrund des steigenden Bedarfs der Wirtschaft an Zeitarbeitskräften stets an Bedeutung zu und ist aus der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Der Kommentar zum AÜG bietet die für »Luchterhand Kommentare« typische komprimierte und praxisorientierte Darstellung dieses komplexen Rechtsgebiets. Anhand zahlreicher Fallbeispiele, Praxistipps und Erläuterungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG und sonstiger richtungsweisender Entscheidungen der Instanzgerichte führt die…mehr

Produktbeschreibung
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reguliert den Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen; das Gesetz nimmt aufgrund des steigenden Bedarfs der Wirtschaft an Zeitarbeitskräften stets an Bedeutung zu und ist aus der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken.
Der Kommentar zum AÜG bietet die für »Luchterhand Kommentare« typische komprimierte und praxisorientierte Darstellung dieses komplexen Rechtsgebiets. Anhand zahlreicher Fallbeispiele, Praxistipps und Erläuterungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG und sonstiger richtungsweisender Entscheidungen der Instanzgerichte führt die systematische Kommentierung Praktiker:innen schnell und fundiert durch das Recht der Arbeitnehmerüberlassung. Die im Anhang beigefügten Arbeitshilfen wie etwa
fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit,Mustervereinbarungen wie Leiharbeitsverträge mit und ohne Tarifbezug, Einzel- und Rahmenverträge und entsprechender Muster-AGB,Übersichten zu einzuhaltenden Mindestbedingungen, Bußgeldtatbeständen und Straftaten undAdressen der zuständigen Behörden
erleichtern die Anwendung der gesetzlichen Grundlagen in der Praxis.

NEU in der 4. Auflage:
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere:
die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, u.a. die Änderung der Meldepflicht nach § 17b AÜG und das »Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers« in § 13a AÜG,die Konkretisierung des Merkmals einer »vorübergehenden Überlassung« durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. März 2022 und dessen Interpretation durch das Bundesarbeitsgericht in Zusammenhang mit der Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten durch einen Tarifvertrag der Einsatzbranche,die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof vom 22. Juni 2023 und des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2024 zur Vereinbarkeit der Bereichsausnahme bei der Personalgestellung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG, die insbesondere im öffentlichen Dienst verbreitet ist, mit europarechtlichen Vorgaben,das Urteil des EuGH vom 15. Dezember 2022 und die Folgeentscheidung des BAG vom 31. Mai 2023 zur Vereinbarkeit der Tariföffnungsklausel nach § 8 Abs. 2 AÜG mit Art. 5 der Leiharbeitsrichtlinie und zur Wahrung des »Gesamtschutzes « durch die Tarifverträge der Zeitarbeit,die Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 16. Oktober 2019 und vom 16. Dezember 2020) zur erforderlichen »vollständigen Bezugnahme« auf Tarifverträge, um den Gleichstellungsgrundsatz wirksam abbedingen zu können, unddie mit Urteil vom 26. April 2022 geänderte Rechtsprechung des BAG, nach der bei illegalem grenzüberschreitenden Verleih nach Deutschland nur noch unter besonderen Voraussetzungen die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum inländischen Entleiher nach § 10 Abs. 1 AÜG eintreten kann.
Zudem enthält die 4. Auflage in § 8 AÜG eine völlig neu überarbeitete Kommentierung zum Entgeltbegriff und erstmals einen Exkurs zur Anwendung inklusive einer Kommentierung der Branchenzuschlagstarifverträge am Beispiel der §§ 1 und 2 des Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME).

Autor:innen:
Dr. Sandra Urban-Crell, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf; Dr. Gudrun Germakowski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrech