Angesichts beträchtlicher Rechtsunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Scheidungsgründe und der Fortgeltung inhaltlich erheblich voneinander abweichender nationaler Scheidungsrechtskollisionsnormen wird bei gemischt-nationalen Ehen im Scheidungsfalle das forum shopping immer bedeutender. Die Autorin erarbeitet ein Konzept für ein einheitliches Scheidungskollisionsrecht, das sich die EU-Kommission als Verordnung Rom III zur Aufgabe gemacht hat. Eine Rechtsvergleichung mit anschließender kritischer Betrachtung der EheVO II sowie die Darstellung des Kompetenzrahmens des Art. 65 EGV prägen die Diskussion um eine Harmonisierung des internationalen Scheidungsrechts. Den Kern der Arbeit bilden alle denkbaren Anknüpfungen für Rom III , deren Vor- und Nachteile unter Auswertung einschlägiger Stellungnahmen im Schrifttum beleuchtet und gegeneinander abgewogen werden.
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