Das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung - ne bis in idem - gehört zu den fundamentalen Prinzipien des Strafrechts. In den meisten Rechtsordnungen gilt dieses Verbot allerdings nur in dem jeweiligen Staat. Auch Artikel 103 III GG geht bisher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht darüber hinaus. Innerhalb der Europäischen Union wird dieser Zustand der hohen Mobilität der Bevölkerung längst nicht mehr gerecht. Die Artikel 54 ff. des Schengener Durchführungsübereinkommens regeln deshalb den Fall mehrfacher Strafverfolgung in verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Autorin behandelt in diesem Buch die Ausgestaltung, die Voraussetzungen und Folgen eines zwischenstaatlichen ne bis in idem -Grundsatzes. Sie nimmt eine umfassende Auslegung der Artikel 54 ff. SDÜ vor und entwickelt schließlich anhand eines Rechtsvergleichs der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung einen eigenen Vorschlag zu einer Optimierung dieser Regelungen.
"Die vorliegende Arbeit bietet einen soliden Überblick über die Verankerung des Doppelbestrafungsverbots im SDÜ und seine Anwendung durch den EuGH und nationale Gerichte. Darüber hinaus unterbreitet die Autorin interessante Vorschläge zur Weiterentwicklung dieses zentralen Grundrechts." (Czech, Newsletter Menschenrechte)