Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1, Universität Wien (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Seminar: Beamte, Bürokratie und Sprache, Sprache: Deutsch, Abstract: In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es in Österreich infolge verschiedener Verwaltungsreformen zu einer wesentlichen Vermehrung der Beamtenschaft. Damit stieg auch die Zahl jener Personen an, die als Diener im Staatsdienst - etwa als Gerichts-, Amts- oder Schuldiener, Portiere oder Gefangenenwärter - am untersten Ende der Beamtenhierarchie standen. Um diese Personengruppe geht es in der vorliegenden Arbeit.Wie die Analyse einschlägiger Quellen und Literatur zeigte, war der ideologische Anspruch an die Diener im Staatsdienst kaum geringer als jener an die Beamten. Die Bürokratie wurde als eine "eigene heile, funktionierende Welt" idealisiert, die alle Hierarchiestufen umfasste. Die realen Lebensverhältnisse der Beamten wie der Diener standen jedoch in krassem Widerspruch dazu. Wenn schon die Beamten die an sie gestellten hohen Ansprüche niemals verwirklichen konnten, um wie viel weniger dann die kleinsten "Staatsdiener" auf der untersten Hierarchieebene.Andererseits hatte der Diener in Staatsdiensten - wenigstens in manchen Positionen - trotz seiner inferioren Stellung auch eine reale Macht, die er im Namen des Staates ausübte, nämlich all denen gegenüber, die nicht zur "heilen Welt" der Bürokratie gehörten: gegenüber den "Parteien", den Arbeitern, die an seiner Portiersloge vorbeigehen und sich kontrollieren lassen mussten, gegenüber "Individuen, die verdächtig erschienen" und die er anhalten konnte usw. Dies war ihm wohl manchmal auch ein Ersatz dafür, dass er sich gelegentlich von den Beamten manches gefallen lassen musste. Selbst war er zwar inferior, aber er konnte sich als Teil eines erhabenen Systems fühlen.Nicht in dieses System, das rein auf Männer ausgerichtet war, passten die weiblichen Staatsbediensteten, von denen es gar nicht so wenige gegeben haben dürfte. Da man sie nicht völlig entbehren wollte, gab man ihnen eine Sonderstellung mit weniger Rechten. In die erhabene Welt der "Staatsdiener" wurden sie im hier besprochenen Zeitraum niemals eingegliedert. Sie konnten sich auch nicht, wie die Amtsdiener in ihren Zeitungen, auf ihre "Mannesehre" berufen. Sie vertraten den Staat nicht, sondern sie arbeiteten nur für ihn. Damit standen sie wirklich auf der untersten Stufe der Hierarchie.
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