Die Selbstständigkeit umfasst alle Tätigkeiten, die von Wirtschaftssubjekten außerhalb der beiden grundlegenden gesellschaftlichen Sektoren der sozialistischen Wirtschaft, d. h. des staatlichen und des genossenschaftlichen Sektors, ausgeübt werden. Als Selbständige gelten Personen, die unabhängig davon, ob sie Eigentümer der Arbeitsmittel und -gegenstände sind oder nicht, keinem Arbeitsvertrag mit einer juristischen Person unterliegen, keinen Lohn erhalten, ihre Produktion individuell oder kollektiv, gegebenenfalls mit Hilfe von Familienangehörigen, abwickeln oder ihre Dienstleistungen erbringen und direkt oder über eine andere Person oder Einrichtung, die sie zu diesem Zweck rechtlich vertritt, für die Vermarktung verantwortlich sind.