Die gesetzliche Regelung der Aufbewahrungspflichten überfordert jeden juristischen Laien. Dieses Buch gibt Ihnen Sicherheit, erleichtert Ihnen die Handhabung Ihrer Unterlagen und hilft Ihnen, Zeit und Kosten zu sparen. Inhalte: Wer muss welche Geschäftsunterlage wie, wo und wie lange aufheben. Was muss im Original aufbewahrt werden, was darf elektronisch archiviert werden. Alle Fakten zur Sicherung sensibler Daten aus der Buchhaltung und dem Personalbereich. Von A-Z: tabellarische Darstellung von Belegen.
Die gesetzliche Regelung der Aufbewahrungspflichten überfordert jeden juristischen Laien. Dieses Buch gibt Ihnen Sicherheit, erleichtert Ihnen die Handhabung Ihrer Unterlagen und hilft Ihnen, Zeit und Kosten zu sparen.
Inhalte:
Wer muss welche Geschäftsunterlage wie, wo und wie lange aufheben. Was muss im Original aufbewahrt werden, was darf elektronisch archiviert werden. Alle Fakten zur Sicherung sensibler Daten aus der Buchhaltung und dem Personalbereich. Von A-Z: tabellarische Darstellung von Belegen.
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Autorenporträt
Ingeborg Haas ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Sie berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet der Steuergestaltung. Zusätzlich ist sie Fachautorin und hält bundesweit Seminare und Vorträge.
Inhaltsangabe
Vorwort
Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Überblick Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? Wer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pflichten verantwortlich?
Aufbewahrungspflichten nach Handelsrecht Wer muss nach Handelsrecht Aufbewahrungspflichten beachten? Welche Unterlagen sind nach Handelsrecht aufzubewahren? Wie sind die Unterlagen aufzubewahren? Wo sind die Unterlagen aufzubewahren? Wie lange sind die Aufbewahrungsfristen? Was passiert, wenn die Aufbewahrungspflichten nicht beachtet werden?
Aufbewahrungspflichten nach Steuerrecht Wer muss steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten beachten? Welche Unterlagen sind aus steuerrechtlichen Gründen aufzubewahren? Wie und wo sind die Unterlagen aufzubewahren? Welche Fristen sind zu beachten? Gibt es Sonderregelungen? Was passiert, wenn die Aufbewahrungspflichten nicht beachtet werden?
Zusammengefasste Übersicht
Teil II: Tabellen Das können Sie ab dem 1. Januar 2012, 2013 und 2014 vernichten
Teil III: Anlagen
Anlage 1: BMF-Schreiben vom 7. November 1995 Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
Anlage 2: BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Anlage 3: BMF-Schreiben vom 8. März 2004 Allgemeinverfügung vom 8. März 2004 betreffend Erleichterung der Aufbewahrungspflicht für bestimmte von 147 Abs. 1 Nr. 4a der Abgabenordnung erfasste Unterlagen
Anlage 4: OFD Koblenz, Rundverfügung vom 6. Januar 2006
Anlage 5: BMF-Schreiben vom 26. November 2010 BMF-Schreiben betreffs Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
Anlage 6: BMF-Schreiben vom 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011
Überblick Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? Wer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pflichten verantwortlich?
Aufbewahrungspflichten nach Handelsrecht Wer muss nach Handelsrecht Aufbewahrungspflichten beachten? Welche Unterlagen sind nach Handelsrecht aufzubewahren? Wie sind die Unterlagen aufzubewahren? Wo sind die Unterlagen aufzubewahren? Wie lange sind die Aufbewahrungsfristen? Was passiert, wenn die Aufbewahrungspflichten nicht beachtet werden?
Aufbewahrungspflichten nach Steuerrecht Wer muss steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten beachten? Welche Unterlagen sind aus steuerrechtlichen Gründen aufzubewahren? Wie und wo sind die Unterlagen aufzubewahren? Welche Fristen sind zu beachten? Gibt es Sonderregelungen? Was passiert, wenn die Aufbewahrungspflichten nicht beachtet werden?
Zusammengefasste Übersicht
Teil II: Tabellen Das können Sie ab dem 1. Januar 2012, 2013 und 2014 vernichten
Teil III: Anlagen
Anlage 1: BMF-Schreiben vom 7. November 1995 Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
Anlage 2: BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Anlage 3: BMF-Schreiben vom 8. März 2004 Allgemeinverfügung vom 8. März 2004 betreffend Erleichterung der Aufbewahrungspflicht für bestimmte von 147 Abs. 1 Nr. 4a der Abgabenordnung erfasste Unterlagen
Anlage 4: OFD Koblenz, Rundverfügung vom 6. Januar 2006
Anlage 5: BMF-Schreiben vom 26. November 2010 BMF-Schreiben betreffs Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
Anlage 6: BMF-Schreiben vom 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011
Stichwortverzeichnis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826