Der lang währende Streit um das Änderungsgesetz ist beigelegt. Die 3. Auflage des bewährten Titels Aufenthalts- Asyl- und Flüchtlingsrecht in der anwaltlichen Praxis (vormals Ausländer- und Asylrecht) erläutert praxisnah sowohl die geänderte Rechtslage als auch die weitere Rechtsentwicklung im bislang geltenden Aufenthalts- und Asylrecht. Das Änderungsgesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union behandelt nicht nur diese Richtlinien, sondern befasst sich z.B. auch mit den Voraussetzungen, unter denen geduldete Ausländer ein Bleiberecht erhalten können.
Im Einzelnen beinhaltet die 3. Auflage die völlige Neubearbeitung und Neugliederung der bisherigen Abschnitte, bei der insbesondere die Richtlinien der EU zum Aufenthalts- und Asylrecht, die Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung zum Ausweisungsschutz für Unionsbürger und türkische Staatsangehörige sowie die Neuerungen bei der Familienzusammenführung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind folgende Themen neu aufgenommen:
- Aufenthaltserlaubnis für Studenten und Auszubildende
- Daueraufenthaltsrichtlinie für langjährig hier lebende Drittstaatsangehörige
- Eigenständiger Abschnitt für Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22 - 26 AufenthG), insbesondere:
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Gewaltverbrechen (§ 25 Abs. 4a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis wegen Verwurzelung (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
- Bleiberechtsregelung der IMK einschließlich Altfallregelung nach § 104a und § 104b AufenthG
- Abschiebungshaft
- Qualifikationsrichtlinie (Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung und des subsidiären Schutzes).
Im Einzelnen beinhaltet die 3. Auflage die völlige Neubearbeitung und Neugliederung der bisherigen Abschnitte, bei der insbesondere die Richtlinien der EU zum Aufenthalts- und Asylrecht, die Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung zum Ausweisungsschutz für Unionsbürger und türkische Staatsangehörige sowie die Neuerungen bei der Familienzusammenführung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind folgende Themen neu aufgenommen:
- Aufenthaltserlaubnis für Studenten und Auszubildende
- Daueraufenthaltsrichtlinie für langjährig hier lebende Drittstaatsangehörige
- Eigenständiger Abschnitt für Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22 - 26 AufenthG), insbesondere:
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Gewaltverbrechen (§ 25 Abs. 4a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis wegen Verwurzelung (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
- Bleiberechtsregelung der IMK einschließlich Altfallregelung nach § 104a und § 104b AufenthG
- Abschiebungshaft
- Qualifikationsrichtlinie (Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung und des subsidiären Schutzes).