Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Vollzitat: "Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist"Rechtsstand: 09. Juli 2021Inhalt:Kapitel 1 - Allgemeine BestimmungenKapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im BundesgebietAbschnitt 1 - AllgemeinesAbschnitt 2 - EinreiseAbschnitt 3 - Aufenthalt zum Zweck der AusbildungAbschnitt 4 - Aufenthalt zum Zweck der ErwerbstätigkeitAbschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen GründenAbschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären GründenAbschnitt 7 - Besondere AufenthaltsrechteAbschnitt 8 - Beteiligung der Bundesagentur für ArbeitKapitel 3 - IntegrationKapitel 4 - Ordnungsrechtliche VorschriftenKapitel 5 - Beendigung des AufenthaltsAbschnitt 1 - Begründung der AusreisepflichtAbschnitt 2 - Durchsetzung der AusreisepflichtKapitel 6 - Haftung und GebührenKapitel 7 - VerfahrensvorschriftenAbschnitt 1 - ZuständigkeitenAbschnitt 1a - DurchbeförderungAbschnitt 2 - Bundesamt für Migration und FlüchtlingeAbschnitt 3 - VerwaltungsverfahrenAbschnitt 4 - DatenschutzKapitel 8 - Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und IntegrationKapitel 9 - Straf- und BußgeldvorschriftenKapitel 9a - Rechtsfolgen bei illegaler BeschäftigungKapitel 10 - Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften