Aufenthaltsverordnung (AufenthV)"Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3682) geändert worden ist"Rechtsstand: 20. August 2021Inhalt:Kapitel 1 Allgemeine BestimmungenKapitel 2 Einreise und Aufenthalt im BundesgebietAbschnitt 1 Passpflicht für AusländerAbschnitt 2 Befreiung vom Erfordernis eines AufenthaltstitelsUnterabschnitt 1 Allgemeine RegelungenUnterabschnitt 2 Befreiungen für Inhaber bestimmter AusweiseUnterabschnitt 3 Befreiungen im grenzüberschreitenden BeförderungswesenUnterabschnitt 4 Sonstige BefreiungenAbschnitt 3 VisumverfahrenAbschnitt 3a Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von AufnahmevereinbarungenAbschnitt 4 Einholung des Aufenthaltstitels im BundesgebietAbschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen GründenKapitel 3 GebührenKapitel 4 Ordnungsrechtliche VorschriftenKapitel 5 VerfahrensvorschriftenAbschnitt 1 Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige DokumenteAbschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und DatenschutzUnterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des AufenthaltsgesetzesUnterabschnitt 2 Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die AuslandsvertretungenUnterabschnitt 3 Datenübermittlungen an die AusländerbehördenUnterabschnitt 4 Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des AufenthaltsgesetzesKapitel 6 OrdnungswidrigkeitenKapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften