Die Leitfigur einer Schule hat, abhängig vom bildungspolitischen Kontext, unterschiedliche Bedeutungen und Aufgaben. In der Deutschschweiz gilt die Schulleitung als Leitfigur und übernimmt damit die Verantwortung für die Entwicklungsplanung ihrer Schule. Im Kanton Tessin dagegen nehmen die direttori und ispettori die Aufgabe der Schulentwicklung wahr. In dieser Arbeit wird das gesetzliche Pflichtenheft der direttori und ispettori vorgestellt und mit ihrer beruflichen Praxis verglichen. Dabei wird insbesondere danach gefragt, inwiefern diese Akteure Schulentwicklungsprozesse realisieren.