Am 1.1.1999 ist das Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) in Kraft getreten. Die Änderungen und Konsequenzen für die Beratungsarbeit diskutieren ausgewiesene Theoretiker und Praktiker. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen die örtliche Betreuungsbehörde, ihre Aufgabenstellungen, deren organisatorische Umsetzung und das streitige Thema Datenschutz. Weitere Beiträge widmen sich diversen Aspekten der Betreuungsbehördenarbeit: Handlungskonzepte und ihre Realisierung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Ehrenamt, Zusammenarbeit Betreuungsbehörden/-vereine, betreuungsbehördliche Statistik u.a.