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Das Bundesverfassungsgericht hat das Kindergartenwesen der "öffentlichen Fürsorge" zugeordnet. Damit wurde eine Bundeskompetenz für einen der Schlüsselbereiche verbesserter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bejaht. Der Bund hat von diesem Kompetenz mit dem Erlass des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) Gebrauch gemacht und den Ländern nur wenig Spielräume für Innovationen gelassen hat. Die bundesgesetzlichen Reglementierungen hindern z.B. die Erprobung neuer Finanzierungsformen für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Untersuchung lotet bestehende Spielräume
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Produktbeschreibung
Das Bundesverfassungsgericht hat das Kindergartenwesen der "öffentlichen Fürsorge" zugeordnet. Damit wurde eine Bundeskompetenz für einen der Schlüsselbereiche verbesserter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bejaht. Der Bund hat von diesem Kompetenz mit dem Erlass des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) Gebrauch gemacht und den Ländern nur wenig Spielräume für Innovationen gelassen hat. Die bundesgesetzlichen Reglementierungen hindern z.B. die Erprobung neuer Finanzierungsformen für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Untersuchung lotet bestehende Spielräume der Länder aus, zeigt aber auch die Grenzen für die Landesgesetzgebung auf. Hinter den bundesgesetzlichen Vorgaben steht allerdings die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des einschlägigen Bundesrechts. Die Studie setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander und verneint in organisationsrechtlicher Hinsicht die sog. Durchgriffskompetenz des Bundes zur Bestimmung kommunaler Aufgabenträger.
Autorenporträt
Professor Dr. Friedrich Schoch, Freiburg i.Br., und Professor Dr. Joachim Wieland, Frankfurt a.M.