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Aufgabenzuständigkeit und Finanzierungsverantwortung verbesserter Kinderbetreuung

Aufgabenzuständigkeit und Finanzierungsverantwortung verbesserter Kinderbetreuung

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Kindergartenwesen der "öffentlichen Fürsorge" zugeordnet. Damit wurde eine Bundeskompetenz für einen der Schlüsselbereiche verbesserter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bejaht. Der Bund hat von diesem Kompetenz mit dem Erlass des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) Gebrauch gemacht und den Ländern nur wenig Spielräume für Innovationen gelassen hat. Die bundesgesetzlichen Reglementierungen hindern z.B. die Erprobung neuer Finanzierungsformen für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.Die Untersuchung lotet bestehende Spielrä...