Das Hauptproblem, das sich stellt, ist die Formalisierung und Eintragung der Übertragung von Vermögenswerten, sei es durch Schenkung oder Verkauf - als Akt der Regularisierung -, die Teil des verbleibenden Vermögens erloschener Gesellschaften sind; Vermögenswerte, die zu Gunsten dieser Gesellschaften eingetragen waren, aber zum Zeitpunkt der Liquidation nicht berücksichtigt wurden und daher gemäß Artikel 419 und 420 des Allgemeinen Gesellschaftsgesetzes nicht verteilt wurden.