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Während das Hauptziel der Gründung einer Partnerschaft die Aufteilung des Gewinns unter den Gesellschaftern ist, ist die Frage, ob dieses Element im Common Law und in der Shari'ah zur Voraussetzung für die Bildung eines solchen gültigen Joint Ventures gemacht wurde, der Hauptschwerpunkt der Studie, die die Standpunkte dieser beiden unterschiedlichen Rechtssysteme analysiert. Um sich mit den unterschiedlichen Auffassungen vertraut zu machen, die von den einschlägigen Behörden in dieser Hinsicht vertreten werden, hat die Studie versucht, durch eine vergleichende Analyse zwischen zwei…mehr

Produktbeschreibung
Während das Hauptziel der Gründung einer Partnerschaft die Aufteilung des Gewinns unter den Gesellschaftern ist, ist die Frage, ob dieses Element im Common Law und in der Shari'ah zur Voraussetzung für die Bildung eines solchen gültigen Joint Ventures gemacht wurde, der Hauptschwerpunkt der Studie, die die Standpunkte dieser beiden unterschiedlichen Rechtssysteme analysiert. Um sich mit den unterschiedlichen Auffassungen vertraut zu machen, die von den einschlägigen Behörden in dieser Hinsicht vertreten werden, hat die Studie versucht, durch eine vergleichende Analyse zwischen zwei verschiedenen Rechtsordnungen die nach diesen Grundsätzen vorgesehenen Regelungen mit Hilfe der Entscheidungen der Common Law-Gerichtsbarkeiten und der Lehren der islamischen Denkschulen zu ermitteln.
Autorenporträt
Diplômé en droit de l'Université de Colombo, inscrit comme avocat à la Cour suprême du Sri Lanka en 1996, il a obtenu une maîtrise en droit comparé à l'IIUM de Malaisie et est actuellement doctorant en droit à l'IIUM, en attente de son examen. Depuis 1996, il exerce dans le privé en tant qu'avocat civil.