Während das Hauptziel der Gründung einer Partnerschaft die Aufteilung des Gewinns unter den Gesellschaftern ist, ist die Frage, ob dieses Element im Common Law und in der Shari'ah zur Voraussetzung für die Bildung eines solchen gültigen Joint Ventures gemacht wurde, der Hauptschwerpunkt der Studie, die die Standpunkte dieser beiden unterschiedlichen Rechtssysteme analysiert. Um sich mit den unterschiedlichen Auffassungen vertraut zu machen, die von den einschlägigen Behörden in dieser Hinsicht vertreten werden, hat die Studie versucht, durch eine vergleichende Analyse zwischen zwei verschiedenen Rechtsordnungen die nach diesen Grundsätzen vorgesehenen Regelungen mit Hilfe der Entscheidungen der Common Law-Gerichtsbarkeiten und der Lehren der islamischen Denkschulen zu ermitteln.