Das Werk untersucht die deliktsrechtliche Verantwortung global agierender Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen ihrer Zulieferer oder Tochtergesellschaften entlang ihrer weltweiten Lieferketten. Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit der Frage, ob de lege lata das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), trotz des in § 3 Abs. 3 S. 1 LkSG geregelten Haftungsausschlusses, einen Anknüpfungspunkt für entsprechende Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB bilden könnte. Der zweite Teil der Arbeit untersucht die wesentlichen, haftungsrechtlichen Hürden der nach Art. 29 CSDDD umzusetzenden Haftung von ihrer internationalprivatrechtlichen Anwendbarkeit bis hin zu ihrer prozessualen Durchsetzung.