Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Philipps-Universität Marburg (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Steuerarten/Steuerbilanzen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Implementierung von Software hat besonders in großen Unternehmen hohe Kosten zur Folge. Die oft ohnehin sehr teure Standardsoftware muss durch zusätzlichen Aufwand an das Unternehmen angepasst (sog. Customizing), die Mitarbeiter müssen geschult und Testläufe müssen absolviert werden - ein Prozess, der sich über mehrere Jahre erstrecken kann. Die Unternehmen möchten diese Aufwendungen relativ zeitnah als Betriebsausgaben geltend machen, was ihnen seitens der Finanzverwaltung oft jedoch schwer gemacht wird, da sie alle Kosten als aktivierungspflichtige Inbetriebnahmekosten qualifiziert. Der Artikel versucht zu klären, wie diese Aufwendungen steuerlich zu handhaben sind. Ab wann ist die Software Betriebsbereit, wann liegen Anschaffungskosten, wann Herstellungskosten oder sofort abziehbarer Aufwand vor und wie wird - im Falle einer Aktivierung - abgeschrieben?
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