Dieser Aufsatz analysiert das Konzept der Genealogie der Strafe, das Friedrich Nietzsche in der Genealogie der Sitten ausarbeitet, mit dem Ziel zu zeigen, dass es in Nietzsches Philosophie Reflexionen von juristischem Interesse gibt, die in der gegenwärtigen Diskussion über das Strafrecht eine relevante Rolle spielen können. Die Darstellung entfaltet sich in zwei Kapiteln, die sich jeweils mit dem Begriff der Genealogie und der Genealogie der Strafe beschäftigen. Die lange Geschichte der Strafe zeigt die radikale Fluidität ihrer Bedeutung, die die Ausarbeitung eines definitiven Konzepts unmöglich macht. Die Genealogie ist jedoch in der Lage, einen verdunkelten Sinn der Strafe wiederherzustellen: Sie ist eine aktive Zuneigung, ein Vergnügen, eine jouissance, ein Fest. Generell interpretiert Nietzsche den Prozess der Humanisierung der Strafe als eine Verfeinerung der Grausamkeit, bei der der grausame Aspekt der Strafe nicht allmählich abgeschafft, sondern potenziert wird und sich heute latent auch in den zivilisiertesten Strafen findet.
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