Über die Grenzen von Parteien und Bundesländern hinweg besteht Einigkeit, dass an öffentlichen Schulen islamischer Religionsunterricht erteilt werden soll. Doch dafür fehlen Lehrer, deren Ausbildung den Anforderungen eines von Art. 7 Abs. 3 GG vorgesehenen "ordentlichen Lehrfachs" genügt. Denn während die Ausbildung evangelischer und katholischer Religionslehrer an staatlichen Hochschulen traditionsreiche Praxis ist, gibt es für eine Ausbildung islamischer Religionslehrer erst seit kurzem einzelne Initiativen, die aufgrund von Unsicherheiten über den rechtlichen Rahmen häufig noch improvisatorischen Charakter haben. Hier setzt die Arbeit an.
Michael Ott legt in einer umfassenden Bestandsaufnahme zunächst die Regelungen des einfachen Rechts für die Religionslehrerausbildung dar und zeigt, welche Lösungen sich in der Praxis etabliert haben. Nach einer Vorstellung der aktuellen Ansätze zu einer Ausbildung islamischer Religionslehrer geht es im verfassungsrechtlichen Teil sodann darum, das historisch Gewachsene vom verbindlich Vorgegebenen zu trennen. Muss die Ausbildung islamischer Religionslehrer tatsächlich, wie oft behauptet, nach dem Muster der Ausbildung christlicher Religionslehrer stattfinden? Bedarf etwa ein islamisch-theologischer Hochschullehrer der Zustimmung einer Religionsgemeinschaft? Für eine Vielzahl praktisch relevanter Fragen zeigt der Autor, wo der verfassungsrechtliche Rahmen die Freiheit zu abweichenden Lösungen gewährt.
Michael Ott legt in einer umfassenden Bestandsaufnahme zunächst die Regelungen des einfachen Rechts für die Religionslehrerausbildung dar und zeigt, welche Lösungen sich in der Praxis etabliert haben. Nach einer Vorstellung der aktuellen Ansätze zu einer Ausbildung islamischer Religionslehrer geht es im verfassungsrechtlichen Teil sodann darum, das historisch Gewachsene vom verbindlich Vorgegebenen zu trennen. Muss die Ausbildung islamischer Religionslehrer tatsächlich, wie oft behauptet, nach dem Muster der Ausbildung christlicher Religionslehrer stattfinden? Bedarf etwa ein islamisch-theologischer Hochschullehrer der Zustimmung einer Religionsgemeinschaft? Für eine Vielzahl praktisch relevanter Fragen zeigt der Autor, wo der verfassungsrechtliche Rahmen die Freiheit zu abweichenden Lösungen gewährt.
»Ott hat mit seiner Dissertation eine Arbeit vorgelegt, die wegen ihrer soliden juristischen Basis, empirischen Faktensammlung und praxisbezogenen Verknüpfung wegbereitend sein könnte.« Dr. Hans Blasius, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 3/2011
»Die Untersuchung von Michael Ott wird bei der Einführung (weiterer) islamischer Studiengänge sicher eine wichtige Rolle spielen. Dazu leistet das Buch wissenschaftliche Vorratsarbeit im besten Sinne. Zu wünschen ist aber auch, dass das Werk gelesen wird von möglichst vielen, die sich ausschließlich mit christlichem Religionsunterricht beschäftigen. Die neue Perspektive, die das Werk zum Religionsunterricht eröffnet, zeigt manches, das festgefügt, mitunter schon ein wenig verkrustet erscheint, in einem anderen Licht. Auch das ist ein wichtiger Ertrag der rundum erfreulichen Arbeit.« Stefan Muckel, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, 177. Jg., 2/2008
»Die Untersuchung von Michael Ott wird bei der Einführung (weiterer) islamischer Studiengänge sicher eine wichtige Rolle spielen. Dazu leistet das Buch wissenschaftliche Vorratsarbeit im besten Sinne. Zu wünschen ist aber auch, dass das Werk gelesen wird von möglichst vielen, die sich ausschließlich mit christlichem Religionsunterricht beschäftigen. Die neue Perspektive, die das Werk zum Religionsunterricht eröffnet, zeigt manches, das festgefügt, mitunter schon ein wenig verkrustet erscheint, in einem anderen Licht. Auch das ist ein wichtiger Ertrag der rundum erfreulichen Arbeit.« Stefan Muckel, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, 177. Jg., 2/2008