Die Bundesregierung hat in der 20. Legislaturperiode mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz das Ausbildungsförderungsrecht nicht nur grundlegend reformiert und strukturell verändert, sondern mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz einen Mechanismus beschlossen, Studierenden und Schüler(innen) im Falle künftiger Krisenfälle (etwa bei Pandemien) während der Ausbildung schnelle, zusätzliche Hilfen zu leisten. Mit der Vorlage dieser auf den neuesten Stand gebrachten 41. Neuauflage der Textausgabe und der einführenden Erläuterungen steht der Förderungs- und Einzugsverwaltung, aber auch den Gerichten ein weiterhin zuverlässiges, hoch aktuelles Handbuch zur Verfügung.Der Autor kann auf mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der BAföG-Einzugsverwaltung verweisen, davon mehr als 20 Jahre im Bundesministerium für Bildung und Forschung fachaufsichtlich für den Einzug von BAföG-Staatsdarlehen und BAföG-Bankdarlehen zuständig.