Im März 2024 hat das Bundeskabinett das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen, deren zahlreiche Regelungen im August 2024 Inkrafttreten und das Ausbildungsförderungsrecht an viele Stellen reformiert und weiterentwickelt. Mit der vollständig überarbeiteten 42. Auflage des Standardwerks wird der neuen Gesetzeslage im BAföG wie auch in den für den Vollzug des Gesetzes anderweitigen Rechtsvorschriften Rechnung getragen. Der Förderungs- und Einzugsverwaltung, aber auch den Gerichten wird wiederum ein zuverlässiges und aktuelles - um einführenden Erläuterungen ergänztes - Handbuch zur Verfügung gestellt.