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In dieser Arbeit wurden im Wesentlichen zwei Problemkreise diskutiert. Zum einen wurde die Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung (KFR) auf Basis der Neuregelung des DRS 21 in Abgrenzung zum DRS 2 bzw. IAS 7 auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin analysiert. Zum anderen wurde daraus ableitend untersucht, ob das Kongruenzargument mit der Neuregelung des DRS 21 seine Fortsetzung findet, da der DRSC nach eigenen Angaben eine grundlegende Überarbeitung des DRS 2 vornahm. Auch wenn in der Literatur vereinzelt die Meinung vertreten wird, dass es sich bei dem DRS 21 um ¿keinen großen Wurf¿ handele,…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Arbeit wurden im Wesentlichen zwei Problemkreise diskutiert. Zum einen wurde die Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung (KFR) auf Basis der Neuregelung des DRS 21 in Abgrenzung zum DRS 2 bzw. IAS 7 auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin analysiert. Zum anderen wurde daraus ableitend untersucht, ob das Kongruenzargument mit der Neuregelung des DRS 21 seine Fortsetzung findet, da der DRSC nach eigenen Angaben eine grundlegende Überarbeitung des DRS 2 vornahm. Auch wenn in der Literatur vereinzelt die Meinung vertreten wird, dass es sich bei dem DRS 21 um ¿keinen großen Wurf¿ handele, so enthält die Neuregelung des DRS 21 gegenüber dem bisherigen DRS 2 unbestritten doch eine Reihe von Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen, die letztlich die ganze KFR betreffen und derzeit der Annäherung an den internationalen Standard dienen. Da sich aber in der Praxis die Tragweite der Kompatibilität auch vor dem Hintergrund der diskutierten Ausweiswahlrechte, rechnungslegungsinduzierten Differenzen und Interpretationsspielräume in einem sich stetig wandelnden (Rechts-)Umfeld erst noch herausstellen muss, sind dauerhaft immer wieder eventuelle Neuerungen und Modifikationen für Erhalt und Fortsetzung der Harmonisierungsbestrebungen zu analysieren und ggf. in der Ausgestaltung von Kapitalflussrechnungen zu berücksichtigen. So ließe sich für den Bilanzleser eine dem internationalen Standard vergleichbare Transparenz auch langfristig gewährleisten, um nachteilige Veränderungen der Finanzlage frühzeitiger erkennen, besser darstellen und erläutern zu können.
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Autorenporträt
Andreas Schmidt studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann BWL an der Uni Mannheim. Nach seinem Traineeprogramm und der Aufnahme in den Förderkreis der Dresdner Bank war er Angestellter in Frankfurt und auch in New York City und bei Toronto tätig. Von 1999 bis 2009 war er bei der KPMG in Frankfurt angestellt. 2005 erfolgte die Promotion zum Dr. rer. pol. Er verließ das Unternehmen als Manager, um einer Geschäftsführertätigkeit in der Dr. Peters Gruppe, Dortmund, nachzugehen. Ab 2009 war er als kfm. Geschäftsführer für das Liquiditäts-/Kostenmanagement, Rechnungswesen, Recht, Fonds-/Facility- und Personal-Management, die Fondsbuchhaltung und für die Steuern verantwortlich. Er verließ Dr. Peters, um eine eigene Unternehmens- und Vermögensberatung zu gründen. Seither steht er als Inhaber diversen Firmen/-inhabern beratend zur Seite.