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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der im März 2009 in Deutschland geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden intensive Diskussionen über die schulische Bildung geführt. Laut Artikel 24 erkennen die Vertragsstaaten "das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an". "Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen", verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ein integratives…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der im März 2009 in Deutschland geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden intensive Diskussionen über die schulische Bildung geführt. Laut Artikel 24 erkennen die Vertragsstaaten "das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an". "Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen", verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen und somit jedem Schüler den Zugang zu einer Schule für alle zu ermöglichen. Angesichts dessen besteht in der Bildungspolitik momentan die Tendenz, die bestehenden Förderschulen aufzulösen und alle Kinder gemeinsam zu unterrichten. Ausgehend von der gegenwärtigen Inklusionsdebatte ergibt sich für die Verfasserin als angehende Grundschullehrerin die Relevanz für das zu behandelnde Thema Ausgewählte Ansätze zur Förderung von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen dieser Bachelorarbeit. So werden sich zukünftig insbesondere die Anforderungen an Grundschullehrkräfte stark wandeln, die "die Heterogenität ihrer Schülerinnen und Schüler schätzen und im Unterricht fruchtbar machen" und die Bedürfnisse aller Schüler mit und ohne Behinderung im Unterricht berücksichtigen sollen. Aufgrund der rechtlichen Grundlage der UN-Konvention erhalten auch Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Für eine Grundschullehrkraft ist daher die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit einer autistischen Störung in der Klasse zu haben, auch aufgrund der gestiegenen Prävalenzrate der Autismus-Spektrum-Störungen, relativ hoch.
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