Nur wenige Gebiete Europas erfuhren durch die in ihnen vorherrschenden Produktivzweige eine so intensive Prägung wie das Erzgebirge. Im geschichtlichen Wandel stellte der Bergbau sowohl in seinen prosperierenden Perioden als auch in den Etappen zeitbedingter und regionaler Rückschläge einen bedeutenden Faktor dar, der jeweils das gesamte öffentliche und geistige Leben fördernd oder hemmend beeinflusste. Im Laufe der Jahrhunderte entstand durch berg- und hüttenmännische Arbeit eine montanindustrielle Kulturlandschaft, die ihren Charakter bis in die aktuellen Tage des beginnenden 21. Jahrhunderts nicht verlor.Die vorliegende Untersuchung verfolgt eine umfassende Darstellung der naturräumlichen, historischen und montanwissenschaftlichen Grundlagen des Betrachtungszeitraums und der Betrachtungsregionen, die Gewinnung eines Überblicks über die Entwicklung des Bergrechts und dessen wesentlicher Institutionen in Deutschland, eine vergleichende Untersuchung der im 16. Jahrhundert im mittleren Erzgebirge primär vorherrschenden Bergordnungen mit der in der gefürsteten Grafschaft Henneberg, eine nähere Betrachtung der Weiterentwicklung und Weiterverarbeitung der Sankt Annaberg Bergordnung 1509 und der Sankt Joachimsthaler Bergordnung 1548 und widmet sich dem Wirken des Bergbeamten und Bergjuristen Matthes Enderlein.