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A. Der Staat und die Geschichte - Zum Realismus auf dem Gebiet desöffentlichen Rechts, 50 S.[Lo stato e la storia - Saggio sullo realismo nel diritto pubblico (1911), VII, 3ff.]B. Die Autorität und ihre Krise, 250 S.[Riflessioni sulla autorità e la sua crisi (1921), I, 151ff.]C. Das Recht nach Antonio Rosmini;Serbati, 31 S.[Il diritto secondo Antonio Rosmini (1940), IV, 321ff.]D. Die Problemstellung von Vittorio Emanuele Orlando, 35 S.[Il Problema di Vittorio Emanuele Orlando (1952/ 1953), IV, S. 359ff.]

Produktbeschreibung
A. Der Staat und die Geschichte - Zum Realismus auf dem Gebiet desöffentlichen Rechts, 50 S.[Lo stato e la storia - Saggio sullo realismo nel diritto pubblico (1911), VII, 3ff.]B. Die Autorität und ihre Krise, 250 S.[Riflessioni sulla autorità e la sua crisi (1921), I, 151ff.]C. Das Recht nach Antonio Rosmini;Serbati, 31 S.[Il diritto secondo Antonio Rosmini (1940), IV, 321ff.]D. Die Problemstellung von Vittorio Emanuele Orlando, 35 S.[Il Problema di Vittorio Emanuele Orlando (1952/ 1953), IV, S. 359ff.]
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Autorenporträt
Giuseppe Capograssi wurde am 15. März 1889 in Sulmona in den Abruzzen aus einer adligen, ursprünglich aus Salerno stammenden Familie geboren. ¿ 1911 promovierte er an der Universität La Sapienza in Rom mit einer Tesi di laurea über ¿Staat und Geschichte¿. Seine akademische Karriere führte ihn von der Universität von Sassari über diejenigen von Macerata, wo er auch Rektor war, an die Universitäten Padua, Rom und schliesslich Neapel, wo er für ein Jahrzehnt an der Universität Federico II lehrte, bevor er wieder nach Rom zurückkehrte. Er erhielt das grosse Verdienstkreuz der Republik Italien und war Mitbegründer der Italienischen Vereinigung katholischer Juristen (UGCI); kurz vor seinem Tod am 23. April 1956 wurde er noch zum Richter des italienischen Verfassungsgerichtshofs ernannt. ¿ Mit seinem erfahrungswissenschaftlichen, lebensphilosophischen, handlungstheoretischen und personalistischen wissenschaftlichen Ansatz arbeitete er in extenso eine Rechtsphilosophie aus, die als Lehre von der Rechtserfahrung gekennzeichnet werden kann.