Sie sind als Arbeitgeber in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, bestimmte Gesetze in ihrer aktuellen Fassung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leicht zugänglich auszulegen. Die Textsammlung ist auf dem aktuellen Stand. Geändert wurden u.a.