Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Prekaritätsrisiko atypischer Beschäftigungsformen und die gesellschaftliche wie psychologische Wirkung prekärer Beschäftigungsverhältnisse sind seit Mitte der 1980er Jahre Gegenstand sozialwissenschaftlicher Forschung. Wie sie sich nachteilig speziell auf das Rechtsbewusstsein der Betroffenen auswirken, welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen möglicherweise diese spezielle Wirkung intendieren, wird anhand des Aushilfsarbeitsverhältnisses untersucht, das vor allem im Dienstleistungssektor nachgefragt wird. Dem Aspekt des freiwilligen und nachhaltigen Verzichts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihre Arbeitnehmer(schutz-)rechte und folglich auch der daraus folgenden potentiellen Gefahr für das deutsche Arbeitsrecht, wird daher größere Aufmerksamkeit gewidmet, als es in Gesamtbetrachtungen prekärer Beschäftigungen möglich ist.Es werden die potentiell prekäre Beschäftigungsverhältnisse begünstigenden, sozial- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet. Darauf aufbauend wird der Begriffsinhalt der 'Aushilfe' im allgemeinen Sprachgebrauch anhand von drei repräsentativen Fallbeispielen aus dem Dienstleistungssektor ebenso bestimmt, wie Inhalt und Umfang des Rechtsbegriffs in Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Die Gegenüberstellung der unterschiedlichen Begriffe soll die Ursachen von Fehlvorstellung der Beschäftigten über ihre eigene Rechtsposition zutage fördern.Aus dem Wechselspiel sozial- und arbeitsrechtlicher Normen wird ein Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitsgesetzgebung weg von einem Arbeitnehmerschutzrecht konstatiert, hin zu einer Wiederbelebung des 'Vierten Stands' aus dem 19. Jahrhundert. Die Bindung der Beschäftigten an die sie Beschäftigenden erhöht sich, die umgekehrte Bindung wird verringert. Es werden Wege eröffnet, scheinbar rechtmäßig das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten abwälzen zu können. Dem Aushilfsarbeitsverhältnis wird darin eine Schlüsselrolle zugeschrieben, das als populäre Grundform prekärer Beschäftigungsverhältnisse grob rechtswidrig, aber breit akzeptiert, am deutlichsten in diesem Sinne ausgestaltet ist. Als häufig erste Beschäftigungsform im Erwerbsleben eignet es sich daher, bei den Beschäftigten bereits früh ein falsches Rechtsverständnis zu fördern. Ein fortgesetzter Abbau von Schutzrechten kann von ihnen gar nicht mehr wahrgenommen werden. Darin wird die besondere Gefährlichkeit dieser Beschäftigungsform für das deutsche Arbeitsrecht identifiziert.
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