Eine 14-Jährige sucht zwecks Verschreibung von Kontrazeptiva ihren Frauenarzt auf, die Eltern sollen nichts davon erfahren. Muss der Gynäkologe den Eltern auf entsprechendes Verlangen Auskunft erteilen? Diese Fallkonstellation verdeutlicht das Spannungsverhältnis zwischen der ärztlichen Schweigepflicht, dem Informationsinteresse der Eltern und dem auf dem Selbstbestimmungsrecht beruhenden Geheimhaltungsinteresse des minderjährigen Kindes. Dabei stehen sich Schweigepflicht und Auskunftsanspruch diametral gegenüber. Gegenstand der Arbeit ist eine umfassende Analyse des klagbaren materiell-rechtlichen Auskunftsanspruchs der Eltern minderjähriger Kinder gegen den Arzt. Dadurch wird eine weitere ungeklärte Rechtsfrage bezüglich dieser spezifischen Patientengruppe in die Diskussion aufgenommen.