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Die Arbeit untersucht ausländische einvernehmliche Privatscheidungen unter hoheitlicher Mitwirkung im autonomen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Ein Vergleich gerade mit gerichtlichen Scheidungen zeigt, dass Privatscheidungen wie ausländische Scheidungsurteile verfahrensrechtlich anerkennungsfähig sind (§ 109 FamFG), wenn sie unter hoheitlicher Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen zustande kommen und eine erhöhte Beständigkeit besitzen.
Fehlt es daran, ist eine Wirksamkeitskontrolle der Privatscheidungen nach den IPR-Regeln (Art. 17 II EGBGB i.V.m. der Rom III-VO)
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Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht ausländische einvernehmliche Privatscheidungen unter hoheitlicher Mitwirkung im autonomen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Ein Vergleich gerade mit gerichtlichen Scheidungen zeigt, dass Privatscheidungen wie ausländische Scheidungsurteile verfahrensrechtlich anerkennungsfähig sind (§ 109 FamFG), wenn sie unter hoheitlicher Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen zustande kommen und eine erhöhte Beständigkeit besitzen.

Fehlt es daran, ist eine Wirksamkeitskontrolle der Privatscheidungen nach den IPR-Regeln (Art. 17 II EGBGB i.V.m. der Rom III-VO) durchzuführen. Dies führt insbesondere dazu, dass bei der Anwendbarkeit deutschen Scheidungsrecht die Wirksamkeit der Privatscheidung an § 1564 S. 1 BGB scheitert und es bei der Anwendbarkeit eines Rechts, das ebenfalls eine Privatscheidung kennt, auf die genaue Ausgestaltung der kontrollierenden Mitwirkungsmodalitäten ankommt. Daneben bedarf es großzügigerer Regeln de lege ferenda.
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Autorenporträt
Laura Möller schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften in Mainz 2017 mit dem Ersten Staatsexamen ab und erwarb daneben, im Rahmen des deutsch-französischen Studiengangs, die Maîtrise in Dijon und einen LL.M. in Mainz. Von 2017 bis 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Gruber an der Universität Mainz tätig, wobei sie von 2017 bis 2018 nebenbei auch als juristische Mitarbeiterin in einer Kanzlei in Frankfurt a.M. arbeitete. Seit Oktober 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Karlsruhe.