Der Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern ist durch ein problematisches Zusammenwirken von strafrechtlichen und ausländerrechtlichen Regelungen gekennzeichnet. Im Strafvollzug führt das zu deutlichen Benachteiligungen und Vollzugsverschärfungen für ausländische Gefangene. Diese Untersuchung geht der Frage nach, wann die Vollzugsbehörden von der Entscheidung über eine Ausweisung Kenntnis erlangen und wie sich die Ungewissheit auf die Vollzugsplanungen und -gestaltungen auswirkt. Die Unterschiede bei den persönlichen Voraussetzungen und bei der Behandlung deutscher und ausländischer Gefangener werden analysiert. Außerdem wird die Praxis des 456a StPO untersucht, wonach von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abgesehen werden kann, wenn der Verurteilte aus Deutschland ausgewiesen wird.