Die Besteuerung der Personengesellschaft spielt im deutschen Steuerrecht eine herausragende Rolle, zumal der Typus "Personengesellschaft" in Deutschland weit verbreitet ist. Im internationalen Steuerrecht führt die Behandlung von Personengesellschaften häufig zu Qualifikationskonflikten hinsichtlich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts, da die gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Personengesellschaften im Ausland erheblich von der deutschen Rechtslage abweichen kann und zudem das deutsche Recht der Mitunternehmerbesteuerung zahlreiche Besonderheiten kennt. Diese Arbeit befasst sich mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung ausländischer Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht, wobei zwei Konstellationen unterschieden werden: Erstens in Deutschland tätige Personengesellschaften ausländischen Rechts und zweitens ausländische Personengesellschaften mit (teilweise) in Deutschland ansässigem Gesellschafterkreis. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf derdogmatischen Auseinandersetzung mit der Auslegung der entsprechenden abkommensrechtlichen Normen, insbesondere betreffend die sogenannte Abkommensberechtigung der Personengesellschaft und die abkommensrechtliche Qualifikation der Einkünfte der Gesellschafter.