Am Morgen des 11. Septembers 2001 entführten Terroristen mehrere Passagierflugzeuge und steuerten zwei Maschinen in die Türme des World Trade Centers. Über 3.000 Menschen, darunter 30 deutsche Staatsangehörige, fanden an diesem Tag den Tod. Die Vorgehensweise der Täter und das Ausmaß der Terroranschläge am 11. September 2001 offenbarte eine vollkommen neue Qualität des internationalen Terrorismus. Diese bisher beispiellose Gewalt und die neuartige Bedrohung haben zahlreiche Fragen aufgeworfen und im internationalen und nationalen Recht Spuren hinterlassen. Hierzu zählt auch die Frage, unter welchen völker- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen die Bundeswehr im Ausland gegen den internationalen Terrorismus eingesetzt werden kann. Beiden Aspekten geht diese Untersuchung nach. In diesem Zusammenhang werden auch die Entwicklung des internationalen Terrorismus und Gegenmaßnahmen der Staatengemeinschaft in den Blick genommen.