Die Auslegung des Rechts ermöglicht es, die Elemente, aus denen sich die Rechtswirklichkeit zusammensetzt, zu erkennen, und zwar sowohl für den Richter bei der Anwendung des Rechts als auch für den Einzelnen bei der Orientierung seines Verhaltens. Diese Tätigkeit wird durch Leitlinien oder Kriterien begrenzt, die zu befolgen sind und die die als gültig zu betrachtenden Normen bestimmen. Die jüngste Reform des Zivil- und Handelsrechts hat zu einer Änderung der Auslegungsregeln geführt und die Kriterien für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts verändert. In diesem Beitrag wird versucht, die theoretischen Grundlagen, die diese Änderung rechtfertigen, zu untersuchen, um ihre praktischen Folgen zu analysieren und zu bewerten. Zu diesem Zweck wird versucht, die unmittelbare Beziehung zwischen dem Begriff des Rechts, den verschiedenen philosophischen Konzeptionen des Rechts und den Leitlinien für seine Auslegung aufzuzeigen.