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Immer wieder liest man in Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union oder in Schlussanträgen der Generalanwälte, dass eine Vorschrift als Ausnahmebestimmung eng auszulegen sei. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass diese Formel nicht pauschal herangezogen wird, sondern Differenzierungen erfolgen. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, eine ausreichende empirische Basis zur Verfügung zu stellen, indem 1.837 Dokumente aus dem Zeitraum von 1997 bis 2015 ausgewertet und kategorisiert wurden. Auf dieser Grundlage wird der europäischen Methodenlehre eine neue Version…mehr

Produktbeschreibung
Immer wieder liest man in Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union oder in Schlussanträgen der Generalanwälte, dass eine Vorschrift als Ausnahmebestimmung eng auszulegen sei. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass diese Formel nicht pauschal herangezogen wird, sondern Differenzierungen erfolgen. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, eine ausreichende empirische Basis zur Verfügung zu stellen, indem 1.837 Dokumente aus dem Zeitraum von 1997 bis 2015 ausgewertet und kategorisiert wurden. Auf dieser Grundlage wird der europäischen Methodenlehre eine neue Version der Formel vorgeschlagen: Ausnahmevorschriften sollen nicht weiter ausgedehnt werden, als es die Notwendigkeit gebietet (singularia non sunt extendenda praeter necessitatem).
Autorenporträt
Marie Herberger studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt »Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht«. Von 2009 bis 2013 war sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Weth tätig. Nach der ersten juristischen Prüfung absolvierte sie 2014 bis 2015 den Masterstudiengang »Europäisches und Internationales Recht am Europa-Institut der Universität des Saarlandes«. Seit Mitte 2015 ist sie wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Würdinger. Dort arbeitet sie seit Anfang 2016 an ihrer vom Cusanuswerk und der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Dissertation zu einem familienrechtlichen Thema.
Rezensionen
»Die Lektüre von Herbergers Untersuchung ist ein gewinn für jeden, der sich mit der Rechtsprechungspraxis des EuGH und deren Methodik befasst. Die vielen Ansätze der Arbeit sind eine taugliche Grundlage für weitere fruchtbare Diskussionen [...].« Anton Zimmermann, in: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, 4/2017

»Das besondere Verdienst der vorgelegten Schrift ist es, - im Gefolge der 1996 vorgelegten bereits erwähnten Untersuchung von Schilling - den Reichtum der Rsp zum Thema sichtbar und zugänglich gemacht zu haben. Mit ihrer gründlichen, differenzierten und sprachensensiblen Judikaturanalyse kann sie als Vorbild für weitere Untersuchungen dieser Art dienen. Der oft nur angeblich arme Methodendiskurs im Unionsrecht hat damit eine wertvolle Bereicherung erfahren.« Andreas Th. Müller, in: Zeitschrift für Verwaltung, 4/2019
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