Immer wieder liest man in Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union oder in Schlussanträgen der Generalanwälte, dass eine Vorschrift als Ausnahmebestimmung eng auszulegen sei. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass diese Formel nicht pauschal herangezogen wird, sondern Differenzierungen erfolgen. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, eine ausreichende empirische Basis zur Verfügung zu stellen, indem 1.837 Dokumente aus dem Zeitraum von 1997 bis 2015 ausgewertet und kategorisiert wurden. Auf dieser Grundlage wird der europäischen Methodenlehre eine neue Version der Formel vorgeschlagen: Ausnahmevorschriften sollen nicht weiter ausgedehnt werden, als es die Notwendigkeit gebietet (singularia non sunt extendenda praeter necessitatem).
»Die Lektüre von Herbergers Untersuchung ist ein gewinn für jeden, der sich mit der Rechtsprechungspraxis des EuGH und deren Methodik befasst. Die vielen Ansätze der Arbeit sind eine taugliche Grundlage für weitere fruchtbare Diskussionen [...].« Anton Zimmermann, in: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht, 4/2017
»Das besondere Verdienst der vorgelegten Schrift ist es, - im Gefolge der 1996 vorgelegten bereits erwähnten Untersuchung von Schilling - den Reichtum der Rsp zum Thema sichtbar und zugänglich gemacht zu haben. Mit ihrer gründlichen, differenzierten und sprachensensiblen Judikaturanalyse kann sie als Vorbild für weitere Untersuchungen dieser Art dienen. Der oft nur angeblich arme Methodendiskurs im Unionsrecht hat damit eine wertvolle Bereicherung erfahren.« Andreas Th. Müller, in: Zeitschrift für Verwaltung, 4/2019
[https://lesen.lexisnexis.at/s/IjEzMzc4IHpmdiAyMDE5IDM3IDQi.8S05WXKd2Q4-DGlmBMmO9u1pWDI]
»Das besondere Verdienst der vorgelegten Schrift ist es, - im Gefolge der 1996 vorgelegten bereits erwähnten Untersuchung von Schilling - den Reichtum der Rsp zum Thema sichtbar und zugänglich gemacht zu haben. Mit ihrer gründlichen, differenzierten und sprachensensiblen Judikaturanalyse kann sie als Vorbild für weitere Untersuchungen dieser Art dienen. Der oft nur angeblich arme Methodendiskurs im Unionsrecht hat damit eine wertvolle Bereicherung erfahren.« Andreas Th. Müller, in: Zeitschrift für Verwaltung, 4/2019
[https://lesen.lexisnexis.at/s/IjEzMzc4IHpmdiAyMDE5IDM3IDQi.8S05WXKd2Q4-DGlmBMmO9u1pWDI]