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Im vergangenen Jahrzehnt hat das Staatsangehörigkeitsrecht verstärkt an Bedeutung im rechtlichen Instrumentarium europäischer Staaten gewonnen. Vor allem im Umgang mit sog. »foreign terrorist fighters« wurde die Möglichkeit der Ausbürgerung in diesem Zusammenhang diskutiert, und vielerorts auch davon Gebrauch gemacht. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Einführung von § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG auf dieses Phänomen reagiert, und so die bisher aus historischen Gründen begrenzten Möglichkeiten der Ausbürgerung von Deutschen um einen weiteren Tatbestand erweitert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt…mehr

Produktbeschreibung
Im vergangenen Jahrzehnt hat das Staatsangehörigkeitsrecht verstärkt an Bedeutung im rechtlichen Instrumentarium europäischer Staaten gewonnen. Vor allem im Umgang mit sog. »foreign terrorist fighters« wurde die Möglichkeit der Ausbürgerung in diesem Zusammenhang diskutiert, und vielerorts auch davon Gebrauch gemacht. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Einführung von § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG auf dieses Phänomen reagiert, und so die bisher aus historischen Gründen begrenzten Möglichkeiten der Ausbürgerung von Deutschen um einen weiteren Tatbestand erweitert. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit den völkerrechtlichen Grenzen, die auch für diese - traditionellerweise dem domaine réservé der Staaten zugeordnete - Möglichkeit des Ausschlusses aus dem Staatsvolk bestehen. Dabei wird insbesondere die EMRK beleuchtet, für deren Art. 8 der EGMR über die »soziale Identität« einen Zugriffspunkt für den menschenrechtlichen Schutz vor Ausbürgerung eröffnet hat.
Autorenporträt
Sara Maria Collorio studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und der Université de Neuchâtel mit dem Schwerpunkt im Völker- und Europarecht. 2019 schloss sie ihre Erste Juristische Prüfung ab und erwarb 2021 einen LL.M. der Columbia University in the City of New York. Begleitend zu ihrer Promotion war sie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Ihr Rechtsreferendariat absolviert sie derzeit am Oberlandesgericht München.