Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Zulässigkeit eines Gesellschafterausschlusses aus der GmbH aus wichtigem Grund. Zunächst wird die Möglichkeit einer Analogie zu § 140 UGB untersucht, der das Ausschlussrecht für die OG und KG vorsieht, wobei mit Hilfe der Interpretationsmethoden ermittelt wird, ob eine planwidrige Lücke, die zur Analogie berechtigt, vorliegt. Im Anschluss wird aufgrund der GesbR-Reform im Jahr 2015 die neue Rechtslage betrachtet und untersucht, ob das GesbR-Ausschlussrecht durch § 1175 Abs 4 ABGB für die GmbH subsidiär zur Anwendung kommt. § 1175 Abs 4 ABGB sieht vor, dass die Bestimmungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für andere Gesellschaftsformen subsidiär zur Anwendung kommen, wenn keine besonderen Vorschriften für den fraglichen Gesellschaftstyp vorhanden sind und die Anwendung angemessen ist. Wann diese Kriterien erfüllt sind, wird mit Hilfe der Interpretationsmethoden ermittelt. Des Weiteren beschäftigt sich die Arbeit mit der rechtstechnischen Umsetzung des Ausschlusses, da aufgrund markanter Unterschiede der Gesellschaftstypen die Regelungen der Personengesellschaften oft nicht auf die GmbH übertragen werden können. Zu denken ist etwa an das Verbot der Einlagenrückgewähr von § 82 GmbHG. Daher wird für die GmbH besprochen, wann ein wichtiger Grund, der zum Ausschluss berechtigt vorliegt. Außerdem wird die Aufbringung und Höhe der Abfindung zu Gunsten des ausgeschlossenen Gesellschafters thematisiert sowie verfahrensrechtliche Aspekte etwa betreffend die Aktivlegitimation und Ausgestaltung der Klage. Zuletzt beschäftigt sich die Arbeit noch mit allfälligen Übertragungsbeschränkungen und der Frage, ob der auszuschließende Gesellschafter einen Freistellungsanspruch bzgl persönlicher Sicherheiten hat.
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