Ausschreibungskriterien im technischen Gebäudemanagement sind derzeit so ausgelegt, dass sie keine konkreten Qualitätsanforderungen aus der Sicht des zukünftigen Auftraggebers vorschreiben. Dadurch werden die Verfügbarkeit und der Werterhalt von Immobilien und deren technischen Anlagen möglicherweise eingeschränkt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind Vergaben auf Basis von Ausschreibungen vorrangig preisbestimmt. Dies hat zur Folge, dass bei den Dienstleistern oft nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird und damit die vertraglich festgelegten Leistungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Auftragnehmer, die die Aufträge auf Grundlage des billigsten Angebotes von zukünftigen Auftraggebern erhalten und trotzdem versuchen, die vereinbarten Leistungen mit angegebenen Mitarbeitern zu erbringen, können um den angebotenen Preis wirtschaftlich nicht erfolgreich sein. Durch die Formulierung von Bestbieterausschreibungsprinzipien basierend auf einem Kriterienkatalog ist das Risiko einer eingeschränkten Verfügbarkeit und der Wertverluste von Immobilien und deren technischen Anlagen reduzierbar.