Das Wasserrecht gehört heute zu den wichtigsten Gebieten des Verwaltungsrechts und bildet einen unverzichtbaren Bereich des Umweltschutzes und der Daseinsvorsorge. Die Edition dokumentiert den ersten umfassenden Versuch zur Vereinheitlichung des zersplitterten deutschen Wasserrechts durch Schaffung eines Reichswasserrechts durch den Wasserrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht. Die Diskussion von 1934 bis 1941 war nicht mehr am Eigentum an den Wasserläufen, sondern an der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt über den Wasserschatz orientiert. Die Edition macht die wichtigsten Arbeiten des Wasserrechtsausschusses erstmals allgemein zugänglich. Der damals unveröffentlicht gebliebene Entwurf zu einem Reichswassergesetz von 1941 war, ungeachtet einiger nationalsozialistischer Implikationen, ein Markstein für die Modernisierung des deutschen Wasserrechts. Er beeinflußte, vermittelt durch den langjährigen Vorsitzenden des Wasserrechtsausschusses, den herausragenden Wasserrechtler Professor Dr. Paul Gieseke, die Gesetzesarbeiten der frühen Bundesrepublik, die 1957 zum Wasserhaushaltsgesetz führten. Die Edition wird abgeschlossen mit dem Entwurf eines Reichswassergesetzes, den der Reichsverband der Deutschen Wasserwirtschaft noch 1944 vorgelegt hatte.