Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im Deutschen Bundestag. Ausgehend von einer verfassungs- und geistesgeschichtlichen Grundlegung parlamentarischer Öffentlichkeit wird eine Brücke zum gegenwärtigen Strukturwandel der Öffentlichkeit sowie zur Parlamentspraxis geschlagen. Als Kernthese plädiert die Arbeit dafür, den Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - der Zentralvorschrift parlamentarischer Öffentlichkeit - im Wege der Analogie in Teilen auf Ausschüsse zu erstrecken. Ferner wird aus den…mehr
Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im Deutschen Bundestag. Ausgehend von einer verfassungs- und geistesgeschichtlichen Grundlegung parlamentarischer Öffentlichkeit wird eine Brücke zum gegenwärtigen Strukturwandel der Öffentlichkeit sowie zur Parlamentspraxis geschlagen. Als Kernthese plädiert die Arbeit dafür, den Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - der Zentralvorschrift parlamentarischer Öffentlichkeit - im Wege der Analogie in Teilen auf Ausschüsse zu erstrecken. Ferner wird aus den Staatsstrukturprinzipien sowie aus grundgesetzlichem Menschenbild und Kommunikationsverfassung ein allgemeiner Öffentlichkeitsgrundsatz abgeleitet und dessen partielle Geltung für Ausschüsse herausgearbeitet. Überdies untersucht die Arbeit praktische Auswirkungen von Ausschussöffentlichkeit z. B. in den Landesparlamenten, dem Europaparlament sowie dem britischen House of Commons und entwickelt auf dieser Basis einen verfassungspolitischen Reformvorschlag.
Arndt Alexander Schmidt studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover sowie der University of Durham (UK). Nach dem ersten Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht bei Herrn Prof. Dr. Herman Butzer beschäftigt, wo er auch seine Dissertation verfasste. Während dieser Zeit absolvierte er einen Forschungsaufenthalt an der University of Oxford (UK). Sein zweites Staatsexamen legte er 2019 am Oberlandesgericht Celle ab. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.
Inhaltsangabe
1. Einführung: Anlass der Untersuchung - Wissenschaftliche Fragestellung - Stand der Forschung - Begriffsdefinitionen - Ausschuss- und Öffentlichkeitsverständnis - Gang der Untersuchung2. Verfassungs- und geistesgeschichtliche Grundlegung: Verfassungsgeschichtliche Betrachtung - Der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit im Kontext der Zeit - Geistesgeschichtliche Begründung und Funktionsbestimmung des Grundsatzes der Parlamentsöffentlichkeit3. Verfassungsrechtliches Gebot der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen: Verwurzelung staatlicher Öffentlichkeit im Grundgesetz - Ausschussöffentlichkeit nach Maßgabe von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - Ausschussöffentlichkeit nach dem allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatz4. Inhaltliche Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausschussöffentlichkeit: Inhalte und Reichweite des Grundsatzes der Verhandlungsöffentlichkeit - Inhalte und Reichweite der Öffentlichkeitspflicht aus einer Anwendung des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Ausschussöffentlichkeit - Rechtsfolge eines Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz im Ausschuss5. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Schlussfolgerungen: Bewertung der aktuellen geschäftsordnungsmäßigen Rechtslage im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine »Ausschussöffentlichkeit« - Verfassungsrechtliche Reformnotwendigkeit - Verfassungspolitische Reformempfehlungen6. Zusammenfassung in ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
1. Einführung: Anlass der Untersuchung - Wissenschaftliche Fragestellung - Stand der Forschung - Begriffsdefinitionen - Ausschuss- und Öffentlichkeitsverständnis - Gang der Untersuchung2. Verfassungs- und geistesgeschichtliche Grundlegung: Verfassungsgeschichtliche Betrachtung - Der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit im Kontext der Zeit - Geistesgeschichtliche Begründung und Funktionsbestimmung des Grundsatzes der Parlamentsöffentlichkeit3. Verfassungsrechtliches Gebot der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen: Verwurzelung staatlicher Öffentlichkeit im Grundgesetz - Ausschussöffentlichkeit nach Maßgabe von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - Ausschussöffentlichkeit nach dem allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatz4. Inhaltliche Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausschussöffentlichkeit: Inhalte und Reichweite des Grundsatzes der Verhandlungsöffentlichkeit - Inhalte und Reichweite der Öffentlichkeitspflicht aus einer Anwendung des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Ausschussöffentlichkeit - Rechtsfolge eines Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz im Ausschuss5. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Schlussfolgerungen: Bewertung der aktuellen geschäftsordnungsmäßigen Rechtslage im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine »Ausschussöffentlichkeit« - Verfassungsrechtliche Reformnotwendigkeit - Verfassungspolitische Reformempfehlungen6. Zusammenfassung in ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
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