Die Eigentümlichkeiten der Betriebe, die regelmäßig Außenhandelsfunktionen ausüben, resultieren aus dem grenzüberschreitenden Handelsverkehr, an dem diese Betriebe beteiligt sind, also daraus, daß ihre Geschäftspartner in einem anderen staatlichen Hoheitsgebiet mit einer anderen Geschichte, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft, in einem anderen Geflecht von Lebensbeziehungen domizilieren. Aus dieser tiefgreüenden Unterschiedlichkeit der Standorte der Partner am Außenhandelsgeschäft ergeben sich für die beteiligten Betriebe besondere Verhaltensweisen und Funktionen, mit denen im Vergleich zu Geschäften im Binnenmarkt nicht nur größere, sondern auch andersartige Risiken verbunden sind. In diesen Funktionen und Risiken der am Außen handel beteiligten Betriebe liegt der Kern der ihnen eigenen betriebswirt schaftlichen Problematik. Die Funktionen und Risiken der Außenhandelsbetriebe sind auch die Ursachen für die Ausbildung vieler obrigkeitlicher Ausfuhrförderungsmaßnahmen, die jedoch in nahezu allen exportierenden Industriestaaten gewisse gleichartige Schwerpunkte, etwa bei den Maßnahmen zur Risikoentlastung, erkennen las sen und die bei internationalen Vergleichen bisweilen eine Art Exportförde rungskonkurrenz der betreffenden Länder in Erscheinung treten lassen. - Auf das Bestreben, den Außenhandelsverkehr zu ordnen und ihn von Unklar heiten und Risiken zu entlasten, ist auch - jedenfalls zu einem 'reil - die Entstehung von Handelsbräuchen zurückzuführen; aber unabhängig von den Gründen ihrer Entstehung sind alle Handelsbräuche bzw. Kaufvertragsregeln geeignete Mittel, Unklarheiten im internationalen HandeIsverkehr zu min dern, vor allem die Auffassungen über die "Kosten-und Gefahrtragung" zu vereinheitlichen und dieRechtssicherheit zu festigen.
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