Will die EU auf Verstöße gegen Menschenrechte und demokratische Grundsätze strafend reagieren, bleibt ihr oftmals nur die Möglichkeit, Sanktionen gegen den Aggressor zu verhängen. Die Arbeit systematisiert diese Sanktionen und bettet sie in den europa- und völkerrechtlichen Kontext ein. Insbesondere werden dabei die individualgerichteten Finanzsanktionen gegen den Terrorismus beleuchtet und es wird erörtert, ob die europäischen Verordnungen primärrechtskonform sind. Die Untersuchung zeigt ferner auf, welche strafrechtlichen Folgen ein Verstoß gegen Finanzsanktionen für Privatpersonen und Unternehmen haben kann. Abschließend diskutiert die Autorin, ob der Anwendungsbereich der Anti-Terror-Verordnungen im Sinne einer teleologischen und grundrechtskonformen Auslegung eingeschränkt werden muss.