Durch der Vertrag von Lissabon wurden die EU-rechtlichen Normen dem neuen Charakter der supranationalen Organisation EU dem hieraus resultierenden Rechtsstatus angepasst und zum Teil erheblich erweitert, womit unter anderem auch gestärkte Rechte des Europäischen Parlamentes einhergehen und somit die demokratische Legitimation und Kontrolle von Abkommen mit Drittstaaten oder Internationalen Organisationen. Das Außenrecht der EU umfasst die Kompetenzgrundlagen der EU zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen mit Dritten, die unterschiedlichen Typen von Abkommen und deren (unmittelbare) Anwendbarkeit innerhalb der EU sowie das Gesandtschaftsrecht. Vorliegender Kommentar zum gegenwärtig anwendbaren Recht erläutert das relevante Kompetenzgefüge und die Abkommensarten EU im Außenverhältnis; die Bestimmungen über die EU-Außenvertretung werden gesondert behandelt.
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