Die AuSenwirtschaftslehre beschiiftigt sich mit den wirtschaftlichen Beziehungen der ver schiedenen Lander untereinander. Dabei handelt es sich natiirlich nicht um so unperson liche Partner wie etwa die USA, Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland usw. , sondern im Prinzip stets um die Individuen, die Wirtschaftssubjekte, die miteinander handeln oder finanzielle Transaktion mit auslandischen Partnern vornehmen. Dies gilt zumindest solange, wie man fiir alle an der AuSenwirtschaft Beteiligten eine marktwirt schaftliche Wirtschaftsordnung unterstellt. Fiir zentralgeleitete Planwirtschaften ware es allerdings legitim, das fdr den AuSenhandel verantwortliche Wirtschaftssubjekt mit dem betreffenden Land zu identifizieren. Grundsatzlich besteht in der Funktionsweise des A~enhandels zwischen Landern der gleichen Wirtschaftsordnung kein Unterschied; in beiden Ordnungsmustern wird nach den gleichen Kriterien verfahren. Etwas spezifisch Neues gegentiber anderen Theoriebereichender Wirtschaftswissenschaft aber ergibt sich dann, wenn man den Handel zwischen Wirtschaftssubjekten verschiedener Wirtschafts ordnungen untersucht. Die Frage nach dem Spezifischen der AuSenwirtschaftslehre ist oft gestellt worden. SchlieSlich beschaftigt sie sich mit Problemen und Phiinomenen, die auch in anderen Ge bieten der Okonomie angesprochen werden; dies gilt etwa fdr die Raumtiberwindung, Pro duktionstechniken, monetaren Transaktionen usw. , die alle auch binnenwirtschaftliche Probleme darstellen. So wurden vorwiegend institutionelle Argumente angeftihrt, um die Eigenstandigkeit der Au&nwirtschaftslehre zu rechtfertigen: Z. B. die Wechselkurspro blematik, Zollargumente und andere Handelshindernisse, die erst durch politische Gren zen und nationale Abgrenzungen als Phanomen in Erscheinung treten.
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