Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Gegensatz zwischen dem Interesse an der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und gegenläufigen Gemeinwohlzielen. Zu diesen Zielen gehören:
Schutz/Förderung des Wettbewerbs oder bestimmter Wirtschaftszweige; hier geht es darum, einzelne Branchen gegenüber (unfairem) ausländischem Wettbewerb zu schützen oder zu fördern;
Schutz/Förderung gesamtwirtschaftlicher Interessen; hier geht es eher um volkswirtschaftliche als um individuelle Interessen bestimmter Branchen;
Schutz/Förderung der Sicherheit und auswärtigen Beziehungen sowie des friedlichen Zusammenlebens der Völker; hier geht es um außenwirtschaftliche Anliegen insbesondere der Sicherheits- und Außenpolitik. Die Handelsembargos sind öffentlichkeitswirksamster Ausdruck dieser Anliegen im Außenwirtschaftsrecht.
Schutz/Förderung des Wettbewerbs oder bestimmter Wirtschaftszweige; hier geht es darum, einzelne Branchen gegenüber (unfairem) ausländischem Wettbewerb zu schützen oder zu fördern;
Schutz/Förderung gesamtwirtschaftlicher Interessen; hier geht es eher um volkswirtschaftliche als um individuelle Interessen bestimmter Branchen;
Schutz/Förderung der Sicherheit und auswärtigen Beziehungen sowie des friedlichen Zusammenlebens der Völker; hier geht es um außenwirtschaftliche Anliegen insbesondere der Sicherheits- und Außenpolitik. Die Handelsembargos sind öffentlichkeitswirksamster Ausdruck dieser Anliegen im Außenwirtschaftsrecht.