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»Außergesetzliches« bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mündlichen Urteilsbegründung: Erstens moralische Ausführungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausführungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulässigkeit außergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als »Freiraum« des Richters begriffenen mündlichen Urteilsbegründung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven ein: Zunächst wird die Entwicklung methodischer…mehr

Produktbeschreibung
»Außergesetzliches« bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mündlichen Urteilsbegründung: Erstens moralische Ausführungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausführungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulässigkeit außergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als »Freiraum« des Richters begriffenen mündlichen Urteilsbegründung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven ein: Zunächst wird die Entwicklung methodischer Richterleitbilder nachvollzogen. Sodann wird eine straf(prozess)rechtliche Perspektive eingenommen. Im Vordergrund der sich anschließenden verfassungsrechtlichen Perspektive steht die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zudem reflektiert die Arbeit das Verhältnis der Perspektiven und entwickelt Lösungsansätze auf dem Gebiet des Prozessrechts.
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Rezensionen
»Die gut recherchierte und argumentativ untersetzte Dissertation wirft die Frage auf, warum die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses alltäglich gegenwärtigen Problems so lange auf sich warten ließ.« Hasso Lieber, in: Richt ohne Robe, 4/2021