Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 64,00 €
  • Buch mit Leinen-Einband

Im Wege der Aussonderung gemäß
47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein - woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den…mehr

Produktbeschreibung
Im Wege der Aussonderung gemäß

47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein - woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus
48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion. Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung - als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.
Autorenporträt
Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Bonn; Referendariat in Berlin und Sanaa, Jemen; seit 2007 Rechtsanwalt; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; 2017 Promotion.