Auf der betrieblichen Ebene wird die Mitbestimmung
durch die formellen Strukturen des
BetrVG bestimmt.
Für die Überwachung und Umsetzung sorgen Betriebs-
räte. Deren Aufgabe es ist, die Interessen der
Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats äußert sich in der
Wahrnehmung von Rechten der Information, Mitwirkung
und Mitbestimmung, also durch kommunikative
Handlungen. Kommunikation bildet demnach einen
wesentlichen Faktor für die Zusammenarbeit der
Betriebsparteien.
Um eine Umsetzung der betrieblichen
Mitbestimmungsrechte zu gewährleisten wird von den
Akteuren eine Form der Kommunikation verwendet, die
sich nicht nur strikt an den Vorschriften des BetrVG
hält, sondern zu einer Entwicklung von informellen
Regeln beiträgt.
Diese Form der Kommunikation gilt es hier näher zu
beleuchten.
durch die formellen Strukturen des
BetrVG bestimmt.
Für die Überwachung und Umsetzung sorgen Betriebs-
räte. Deren Aufgabe es ist, die Interessen der
Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats äußert sich in der
Wahrnehmung von Rechten der Information, Mitwirkung
und Mitbestimmung, also durch kommunikative
Handlungen. Kommunikation bildet demnach einen
wesentlichen Faktor für die Zusammenarbeit der
Betriebsparteien.
Um eine Umsetzung der betrieblichen
Mitbestimmungsrechte zu gewährleisten wird von den
Akteuren eine Form der Kommunikation verwendet, die
sich nicht nur strikt an den Vorschriften des BetrVG
hält, sondern zu einer Entwicklung von informellen
Regeln beiträgt.
Diese Form der Kommunikation gilt es hier näher zu
beleuchten.